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Gesundheitsministerium setzt Maßnahme zum Verbot von "Spice"
Ev
Sofortiger Stopp von Handel und Inverkehrbringen
Das Bundesministerium für Gesundheit, Jugend und
Familie handelt in der Causa "Spice" und setzt in einem ersten
Schritt eine unmittelbare Maßnahme nach § 78 AMG
(Arzneimittelgesetz), um den Handel mit bzw. das Inverkehrbringen von
Spice bzw. dessen Wirkstoffe wie JHW-018 sofort zu stoppen. Basierend
auf einem Gutachten ist das Risiko des Wirkstoffes als hoch
einzustufen, wenngleich noch nicht völlig absehbar. In einem weiteren
Schritt wird binnen 14 Tagen eine konkrete Verordnung nach § 5 des
AMG ausgearbeitet werden.
Spice beeinflußt den Körper und Seele
Bei den in Österreich in Verkehr befindlichen Räuchermischungen zum
"Beduften von Räumen", die aus Kräutermischungen bestehen und mit
wechselnden Bezeichnungen wie etwa "Spice Silver", "Spice Gold",
"Spice Diamond", "Spice Arctic Synergy", angeboten werden, handelt es
sich nach § 1 Abs. 1 Z 5 AMG um Arzneimittel, weil darin Wirkstoffe
enthalten sind, die nach der allgemeinen Auffassung dazu dienen, bei
Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den
Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu
beeinflussen.
Im Hinblick auf das Gefährdungspotential wird das Bundesamt für
Sicherheit im Gesundheitswesen mit dieser Sofortmaßnahme angewiesen,
durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, ein weiteres
Inverkehrbringen dieser Waren zu unterbinden.
Quelle:
OTS0169 2008-12-18/13:25
181325 Dez 08
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